Quelle: aid Infodienst
Kennzeichnung von Eiern
Wie werden Eier gekennzeichnet?
Damit der Verbraucher beim Einkauf von Eiern eine gezielte Entscheidung treffen kann, benötigt er verschiedene Informationen. Die Regelungen zur Eierkennzeichnung sollen für mehr Klarheit sorgen.
Durch die Regelungen kann der Verbraucher direkt beim Kauf entscheiden, welche Haltungsform er bevorzugt.
Gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 589/2008 und (EG) Nr. 1234/2007 in ihrer jeweils gültigen Fassung muss die Verpackung von Hühnereiern folgende Angaben tragen:
| Foto: © cmnaumann / Fotolia.de |
Bei lose im Einzelhandel angebotenen Eiern müssen die Angaben - ausgenommen die Anzahl der Eier sowie die Kennnummer der Packstelle - auf einem Schild neben der Ware angegeben sein.
Weitere freiwillige Angaben
Zulässig sind weitere freiwillige Angaben auf der Verpackung:
- Verkaufspreis
- Herkunft der Eier und/oder der Hinweis "Ursprung der Eier: siehe Stempel auf dem Ei"
- Betriebsführungscode des Einzelhandels
- Legedatum
- Angaben zur Fütterung der Legehennen
- Empfohlenes Verkaufsdatum, maximal 21. Tag nach dem Legen (Die Qualität der Eier ist bis 7 Tage nach diesem Datum bei sachgerechter Aufbewahrung im Haushalt garantiert.)
- Bezeichnung "Extra" bzw. "Extra frisch" bis zum 9. Tag nach dem Legen
- Angaben oder Symbole zur Verkaufsförderung, sofern sie den Verbraucher nicht irreführen
- ein oder mehrere weitere Daten zur zusätzlichen Unterrichtung des Verbrauchers
Der Erzeugercode auf dem Ei
In der gesamten Europäischen Union müssen Eier der Güteklasse A mit einem Erzeugercode gestempelt werden, aus dem die Art der Legehennenhaltung hervorgeht. Eier, die vom Erzeuger selbst auf dem Wochenmarkt verkauft werden, müssen diesen Stempel seit dem 1. Juli 2005 tragen.
Foto: © aid | Aus dem Erzeugercode geht hervor:
Der Erzeugercode setzt sich wie folgt zusammen:
|
- Buchstaben des Landes, in dem der Erzeugerbetrieb registriert ist (zum Beispiel):
AT = Österreich
BE = Belgien
DE = Deutschland
IT = Italien
NL = Niederlande - Individuelle Betriebsnummer:
Die Nummer besteht in Deutschland aus dem Bundesland (ersten beiden Stellen), dem Betrieb (3.-6. Stelle) und dem Stall (7. Stelle). Somit lässt sich bei Bedarf die Herkunft des Eies genau zurückzuverfolgen.
Autorinnen: Ute Rumpf, Bonn und Dr. Claudia Müller, Bonn
No comments:
Post a Comment